Herzlich willkommen beim Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung
Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung
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Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat am 04.10.2024 geschlossen.
Die Städte Großbottwar, Marbach am Neckar, Steinheim an der Murr und die Gemeinden Affalterbach, Benningen, Erdmannhausen, Murr, Oberstenfeld und Pleidelsheim haben die Ihnen bisher obliegenden Aufgabe der Führung des Gutachterausschusses und die Zuständigkeit der Geschäftsstelle auf den Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung mit Sitz in Großbottwar übertragen.
Für die Bildung und die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), und die Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg (GuAVO) maßgeblich. Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. des Vorsitzenden untersteht. Sie erledigt die Verwaltungsaufgaben, bereitet die Arbeit des Gutachterausschusses vor und steht für Auskünfte und Informationen zur Verfügung
Unsere Gutachter
Klicken Sie auf das Bild, um weitere Informationen über die aktuelle Besetzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu erfahren.
Unsere Aufgaben:
Kaufpreissammlung
Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage
Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Aus der Kaufpreissammlung werden Bodenrichtwerte abgeleitet und weitere Marktdaten ermittelt.
Bodenrichtwerte
Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger Wertermittlungsdaten
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen.
Verkehrswert-gutachten
Erstellung von Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.
Jeder Eigentümer kann für sein Grundstück, sein Haus, seine Eigentumswohnung oder ein Grundstücksrecht ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. Ein Formular zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens finden Sie hier. Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens fallen Gebühren entsprechend der Gutachterausschussgebührensatzung an.