Herzlich willkommen beim Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung

Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung

Kontakt: 07148 / 31504 oder gutachter@gabottwartal.de

Neuigkeiten zur Grundsteuer finden Sie unter: http://www.grundsteuer-bw.de

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung

Die Städte Großbottwar, Marbach am Neckar, Steinheim an der Murr und die Gemeinden Affalterbach, Benningen, Erdmannhausen, Murr, Oberstenfeld und Pleidelsheim haben die Ihnen bisher obliegen­den Aufgabe der Führung des Gutachterausschusses und die Zuständigkeit der Geschäftsstelle auf den Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung mit Sitz in Großbottwar übertragen.

Für die Bildung und die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), und die Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg (GuAVO) maßgeblich. Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zu­sammen. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. des Vorsitzenden untersteht. Sie erledigt die Verwaltungs­aufgaben, bereitet die Arbeit des Gutachterausschusses vor und steht für Auskünfte und Informatio­nen zur Verfügung

Unsere Gutachter

Klicken Sie auf das Bild, um weitere Informationen über die aktuelle Besetzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu erfahren.

Unsere Aufgaben:

Kaufpreissammlung

Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage

Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss zu über­senden. 

Aus der Kaufpreissammlung werden Bodenrichtwerte abgeleitet und weitere Marktdaten er­mittelt.

Bodenrichtwerte

Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger Wertermittlungsdaten

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend übereinstimmen.

Verkehrswert-gutachten

Erstellung von Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.

Jeder Eigentümer kann für sein Grundstück, sein Haus, seine Eigentumswohnung oder ein Grund­stücksrecht ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. Ein Formular zur Beantragung eines Verkehrswertgutachtens finden Sie hier. Für die Er­stellung eines Verkehrswertgutachtens fallen Gebühren entsprechend der Gutachterausschussgebüh­rensatzung an.